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BGH: Unangenehme Weichenstellungen für die Daimler AG
Der Bundesgerichtshof hat sich deutlich auf Verbraucherseite positioniert und dem angeblichen Knock-Out-Argument der Mercedes-Anwälte einen Strich durch die Rechnung gemacht. Diese hatten immer wieder behauptet, Kläger-Argumente seien nicht belegbar und als „ins Blaue hinein formuliert“ weder klageentscheidend noch Anlass für die eigene Partei, diese zu widerlegen.
Der BGH sieht das zum Aktenzeichen VI ZR 128/20 allerdings ganz anders und hat das entsprechende Verfahren zur Neubewertung an das OLG Koblenz (Az.: 12 U 1408/18) zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Verbraucherklage noch abgewiesen, muss sich jetzt aber mit der Klage-Argumentation befassen und einen entsprechend substantiierten Vortrag von Mercedes einfordern. Kommt dieser nicht, muss von einer Schädigung des Verbrauchers ausgegangen werden.
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