Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Audi A6 durchgesetzt. Das Landgericht Ingolstadt entschied mit Urteil vom 11. Juni 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 83 O 4200/20).
Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von rund 21.600 Kilometern zum Preis von knapp 47.700 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.
Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Diese führten dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr jedoch überschritten werden.
Das Landgericht Ingolstadt folgte den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Wie dem Gericht bekannt sei, habe das KBA festgestellt, dass die AdBlue-Zufuhr in dem Fahrzeug reduziert wird, um die geforderte Reagens-Restreichweite von 2.400 Kilometern zu erreichen. Das Gericht teile die Einschätzung des KBA, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Audi habe den Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Ingolstadt. Ob noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen vorliegen, sei nicht entscheidend.
Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises (47.700 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 43.000 Kilometer muss es sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 7.400 Euro gefallen lassen. Damit hat er noch Anspruch auf die Zahlung von ca. 40.300 Euro.
„Audi hat die 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 entwickelt und hergestellt. Auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren bestehen gute Chancen auf Schadenersatz. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Andreas Schwering.