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Auf breiter Front stellen sich deutsche Dieselskandal-Anwälte gegen BGH-Richter Stephan Seiters auf. Die Allianz aus 70 im Dieselskandal aktiven Anwälten, darunter auch Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover, werfen ihm „dienstliches Fehlverhalten“ vor. Seiters soll – so der Vorwurf - Oberlandesgerichte gedrängt haben, Verfahren zu verzögern.

Rechtsanwalt Schwering: „Dieselfahrer haben Grundrechte. Wir werfen Richter Seiters den Verstoß auf rechtliches Gehör gemäß Art 103 des Grundgesetzes vor. Dieselfahrern steht ein ungehinderter Zugang zu Rechtsmitteln zu und natürlich die Chance, ihre Sache vor einem OLG vortragen zu dürfen! Richter Seiters hat unserer Meinung nach dieses Grundrecht in eklatanter Weise verletzt, indem allgemein gültige Verfahrensgrundsätze missachtet wurden!“

Eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Präsidentin des Bundesgerichtshofes übergeben. Bettina Limpberg muss nun entscheiden, ob der Beschwerde stattgegeben wird. Folgen könnten disziplinarische Maßnahmen und/oder der Abzug Seiters aus dem Themenbereich der Dieselklagen sein – de facto also auch eine Absetzung als Kammer-Vorsitzender.

Seiters ist Vorsitzende Richter der VI. BGH-Zivilkammer, die in Karlsruhe auch mit dem Verbraucherthema „Dieselskandal“ befasst ist. Im konkreten Fall soll er z.B. mit einem Schreiben an die Oberlandesgerichte diese aufgefordert haben, Entscheidungen in Dieselverfahren zurückzustellen.

Schwering: „Dadurch hat er nicht nur die Rechtskraft zahlreicher Urteile verhindert, sondern auch die dringend notwendigen Entscheidungen deutscher Obergerichte auf die lange Bank geschoben! Mehr Einflussnahme geht da wirklich nicht!“

Die Dienstaufsichtsbeschwerde beruht auf einem aktenkundigen Schreiben des damaligen Vorsitzenden des OLG Dresden. Gilbert Häfner fordert seine Kollegen darin auf, anstehende Verfahren zurückzustellen. OLG-Präsident Häfner beruft sich auf eine Mitteilung von Seiters. Dieser habe ihm mitgeteilt, seine BGH-Kammer sei „dankbar für jedes Verfahren“, das von Berufungsgerichten nicht entschieden würde.

Offensichtlich hat der Kammerchef dieses Vorgehen nicht mit den weiteren Mitgliedern seiner Kammer abgestimmt. Daher, so die Beschwerde führenden Anwälte, handele es sich bei der Einflussnahme auf die Instanzgerichte um einen schwerwiegenden Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und um eine Verletzung von Grundrechten.

Offensichtlich ist die Strategie erfolgreich: So plant das OLG München Diesel-Fälle erst zu terminieren, wenn zuvor eine BGH-Entscheidung ergangen ist.

Schwering: „Damit wird ein bewährtes und jedem Bürger als Grundrecht zustehendes Element der Rechtsprechung, nämlich die Berufungsinstanz, quasi ausgehebelt! Dem Verbraucher wird sein Recht auf juristisches Gehör verwehrt. Die Justiz muss unabhängig bleiben und das Recht der Diesel-Fahrer darf nicht aus prozessstrategischen Gründen - oder weil ein einzelner Richter das so will - auf die lange Bank geschoben werden!“

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