Mercedes Abgasskandal
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Wichtig im Mercedes Abgasskandal
Schadensersatz für Mercedes-Kunden
Daimler steckt tief im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für verschiedene Mercedes-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entfernt wird.
Nachdem der VW-Abgasskandal im September 2015 aufgeflogen war, betonte Daimler immer wieder, dass bei Mercedes alles sauber zugeht und es keine Manipulationen bei der Abgasreinigung gebe. Freiwillige Rückrufe gab es trotzdem und 2018 auch den ersten großen verpflichtenden Rückruf durch das KBA. Daimler musste weltweit knapp 700.000 Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen, davon alleine rund 280.000 in Deutschland.
Es war nur der Auftakt zu weiteren Rückrufen, die dann auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 betrafen. Insgesamt sind von den Rückrufen Fahrzeuge mit den Dieselmotoren OM 651, OM 642, OM 622, OM 626 und OM 640 betroffen.
Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig. Das KBA sieht das anders. Es bemängelt Funktionen wie das Thermofenster bei der Abgasreinigung oder die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung.
Verschiedene Gerichte, u.a. das OLG Köln (Az.: 19 U 51/19), haben Daimler schon wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zum Schadenersatz verurteilt. Daimler dürfte es künftig noch schwerer fallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April 2020 erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Realbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.
Der BGH hat bereits 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben.
Nachdem sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich entwickelt hat, haben Mercedes-Käufer gute Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt auch, wenn kein Rückruf durch das KBA vorliegt.
Betroffene Modelle
Handelsbezeichnung / Hubraum in ccm / Leistung in kW / Motortyp / Abgasnorm / Modelljahr – Produktionsjahr / Rückruf-Code
• GLE250 d 4MATIC / 2143 / 150 / OM651 / Euro 6 W / 01.07.2015 - 31.05.2017 / 5499636
• C 180 BlueTEC, C 180d, C 200 BlueTEC, C 200d / 1598 / 85, 100 / OM 626 / Euro 6 W / 01.08.2014 - 31.05.2018 / 5499302
• C 180 BlueTEC, C 180d, C 200 BlueTEC, C 200d / 1598 / 85, 100 / OM 626 / Euro 6 W / 01.08.2014 - 31.05.2018 / 5499302
• C 300 BlueTEC Hybrid, C 300 h / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 6 T Euro 6 W / 01.06.2014 - 30.09.2016 / 5499636
• E 250 CDI 4MATIC / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 5 / 03.11.2010 – 12.09.2011 / 5497507
• E 350 BlueTEC, E 350 d / 2987 / 185, 190 / OM 642 / Euro 6 T Euro 6 W / 01.02.2013 - 31.12.2016 / 5496121
• G 350 d / 2987 / 180 / OM 642 / Euro 6 W / 01.09.2015 - 31.12.2015 / k.A.
• GLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC / 2143 / 125, 120, 150 / OM 651 / Euro 6 W / 01.06.2015 - 30.11.2016 / 5499636
• GLE 250 d / 2143 / 150 / OM651 / Euro 6 W / 01.07.2015 - 31.05.2018 / 5499636
• GLE 350d 4MATIC, GLS 350d 4MATIC / 2987 / 190 / OM642 NAG3 / Euro 6 W / 01.07.2015 - 30.11.2017 / 5496121
• GLK 200 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4MATIC / 2143 / 100, 105, 125, 120 / OM 651 / Euro 5 F, Euro 5 J / 2012-2015 / 5496127
• GLK 220 BlueTEC 4MATIC, GLK 250 BlueTEC 4MATIC / 2143 / 125, 120, 150 / OM 651 / Euro 6 T / 01.06.2012 - 31.05.2015 / 5499636
• ML 250 BlueTEC 4MATIC / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 6 T Euro 6 W / 01.08.2011 - 30.06.2015 / 5499636
• ML 350 BlueTEC 4MATIC, GL 350 BlueTEC 4MATIC / 2987 / 190 / OM642 NAG2 / Euro 6 Q Euro 6 T Euro 6 W / 01.06.2012 - 31.05.2015 / 5496121
• S 300 BlueTEC Hybrid, S 300 h / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 6 T Euro 6 W / 01.12.2013 - 30.09.2016 / 5499636
• S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC, S 350 d 4MATIC / 2987 / 190 / OM 642 / Euro 6 T Euro 6 W / 01.07.2013 - 31.01.2017 / 5496121
• SLK 250 d, SLC 250 d / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 6 W / 01.06.2015 - 31.08.2017 / 5499303
• C 220 CDI, C 250 CDI / 2143 / 125, 120, 150 / OM 651 / Euro 5 / 2008 – 2011 / 5497507
• E 220 CDI, E 250 CDI / 2143 / 120, 125, 150 / OM 651 / Euro 5 / 2008 – 2011 / 5497507
• E 200 CDI / 2143 / 100 / OM 651 / Euro 5 / 2008 – 2011 / 5497507
• E 220 CDI / 2143 / 120, 125 / OM 651 / Euro 5 / 2008 – 2011 / 5497507
• E 250 CDI / 2143 / 150 / OM 651 / Euro 5 / 2008 – 2011 / 5497507
• Sprinter / 2143 / 95, 105, 120 / OM 651 / Euro 6 W / 01.07.2015 - 31.08.2018 / NC3M651R
• V- Klasse, Vito, Vito Tourer, Marco Polo / 2143 / 140, 120, 100 / OM 651 / Euro 6 W / 01.03.2014 - 31.05.2018 / VS2M651R oder VS2M651KI
• Vito, Vito Tourer, Marco Polo / 1598 / 65, 84 / OM 622 / Euro 6 W / 05/2015-08/2018 / VITM622R
• Vito, Vito Tourer, Marco Polo / 1598 / 65, 84 / OM 622 / Euro 6 Y / 06/2016-08/2018 / VITN622R
• Vito, Vito Tourer / 2143 / 140, 120, 100 / OM 651 / Euro 6 Y / 01.09.2014 - 30.09.2016 / VITN51AR
• Vito, Vito Tourer / 2143 / 140, 120, 100 / OM 651 / Euro 6 Y / 01.09.2014 - 30.09.2016 / VITN51AR
Die vollständige Übersicht über die Rückrufe hat das KBA hier veröffentlicht:
Abschaltvorrichtungen bei Mercedes
Anders als vom ursprünglichen VW-Abgasskandal bekannt, geht es bei Mercedes nicht nur um eine, sondern um mehrere verschiedene Funktionen, die, je nach Modell, einzeln oder kombiniert zum Einsatz kommen. Unterm Strich führen sie dazu, dass die Stickoxid-Emissionen auf dem Prüfstand zwar reduziert werden. Da die Funktionen in der Regel im realen Straßenverkehr aber kaum aktiviert sind, steigt der Stickoxid-Ausstoß wieder an. „Im Ergebnis wird bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.
Drei Funktionen sind neben dem Thermofenster besonders in den Blickpunkt gerückt: Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierstrategie und die Slipguard-Software Bit 13, Bit 14 und Bit 15.
Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung:
Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sorgt dafür, dass sich das Motoröl im Prüfmodus langsamer erwärmt. Das hat den positiven Effekt, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings ist die Funktion im Straßenverkehr kaum aktiv und die Emissionen steigen wieder an. Das KBA hat diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet. Sie wird besonders in Modellen mit dem Motor des Typs OM 651 verwendet.
AdBlue-Dosierstrategie: Die Zufuhr des Harnstoffes AdBlue spielt bei der Abgasreinigung eine wichtige Rolle. Allerdings wird nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im Straßenverkehr wird die Zufuhr zurückgefahren, was wiederum zu einem Anstieg der Emissionen führt.
Slipguard Bit 13, 14, 15:
Die Software erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, im Straßenverkehr steigt er jedoch wieder an.
Sonderrolle Thermofenster
Das Thermofenster wird in zahlreichen Dieselmodellen verwendet. Dadurch wird die Abgasrückführung bei kühlen oder sehr hohen Außentemperaturen reduziert bzw. ganz abgeschaltet, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Daimler hält die Verwendung eines Thermofensters aus Motorschutzgründen für zulässig. Die Gerichte sehen das vielfach anders und bewerten auch das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.
Der BGH hat mit Beschluss vom 19. Januar 2021 festgestellt, dass die Verwendung eines Thermofensters allein nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung rechtfertige. Dies ändere sich jedoch, wenn weitere Umstände hinzutreten und beispielsweise das KBA im Typengenehmigungsverfahren nicht vollständig über die Arbeitsweise des Thermofensters aufgeklärt wurde. „Hier ist es an Daimler darzulegen, welche Informationen das KBA erhalten hat. Bislang hat Daimler jedoch immer gemauert und nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vorgelegt. So lassen sich die Vorwürfe nicht widerlegen“, so Rechtsanwalt Schwering.
Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich
Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln (Az.: 7 U 35/20) und Naumburg (Az.: 8 U 8/20) entschieden, dass sich Daimler im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Rechtsanwalt Schwering: „Daimler dürfte daher Schwierigkeiten haben, dass die bemängelten Funktionen zulässig sind. Die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter.“
Mercedes Musterfeststellungsklage
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat dem OLG Stuttgart ein Musterfeststellungsverfahren zur Annahme vorgelegt. Damit soll es rund 50.000 Eigentümern von Mercedes GLK- und GLC-Modellen möglich gemacht werden, sich ohne finanzielles Risiko an einer Sammelklage um Schadenersatz zu beteiligen.
Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VI ZR 128/20
Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren zurück an das OLG Koblenz verwiesen, da nach Meinung des 6 Zivilsenats die Berufungsinstanz die Beweisaufnahme zu den Abschaltvorrichtungen "Thermofenster" und "Kühlmittel-Solltemperaturregelung" hätte aufnehmen müssen. Nur so hätte man entscheiden können, ob eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB vorliege. Rechtsanwalt Andreas Schwering, Hannover: "Ohne die Auseinandersetzung mit der Thematik bleiben nach Meinung des BGH zum Abschluss des Verfahrens Zweifel, daher wird sich das Oberlandesgericht Koblenz erneut mit dem Thema befassen und entscheiden müssen, ob dem Kläger Schadenersatz zusteht. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle sich in aktuellen Verfahren befindlichen GLK 220 mit OM651-Dieselmotor sowie E-, C- und S-Klasse-Diesel mit OM642. Zahlreiche Klägervorträge dürften durch dieses Urteil aufgewertet werden und Mercedes muss im Beweisaufnahmeverfahren Stellung beziehen. Dabei macht die Daimler AG regelmäßig kkeine besonders gute Figur.
Urteile
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Der Mercedes Abgasskandal unterscheidet sich von den übrigen Manipulationen der deutschen Motorenhersteller grundsätzlich dadurch, dass die Daimler AG nicht nur die grundsätzliche Betroffenheit ihrer Autos abstreitet, sondern auch aktiv gegen das Kraftfahrtbundesamt vorgeht und Einsprüche gegen Rückrufe einlegt. Es ist also IMMER mit Gegenwind zu rechnen und von einer grundsätzlichen Betroffenheit bestimmter Modelle kann demnach nicht sicher ausgegangen werden. Mercedes hat mit dieser Methode immer seltener Erfolg, Aktionen gegen behördliche Anweisungen enden in der Sackgasse.
Parallelen
Zwar gibt Mercedes keine Manipulationen zu, nachweisbar sind sie aber trotzdem und Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes bleiben gültig, selbst wenn Widersprüche eingelegt werden. Die Aktionen der Daimler-Rechtsabteilung verpuffen also derzeit. Vor allem, weil spätestens in der 2. Instanz vom Motorenhersteller gefordert wird, die klägerseitigen Vorwürfe zu entkräften. Hier windet sich der Konzern mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Wahrung von Betriebsgeheimnissen wie eine Schange mit dem Ergebnis, dass vielen Klagen statt gegeben wird und Kläger Schadenersatz erhalten. Für die DUH stehen Verstrickungen der Daimlöer AG im Abgasskandal fest.
Chancen
In Abhängigkeit der unterschiedlichen Sichtweisen der zahlreichen deutschen Landgerichte/Gerichtsstände sind Klagen gegen die Daimler AG zumindest in den Fällen, in denen ein Rückruf vorliegt, aussichtsreich. Immer seltener werden Klagen mit dem Hinweis abgewiesen, der Kläger würde nur Verdachtsmomente "ins Blaue hinen" äußern. Der Verdacht reicht demnach und muss vom Kläger nicht weiter ausgeführt werden, der Ball liegt dann bei Mercedes. Trotzdem empfehlen wir zur unbedingt den Einsatz einer Rechtschutzversicherung, da ein Verfahrensrisiko grundsätzlich bleibt.
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