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Schwering Rechtanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Porsche Cayenne S Diesel durchgesetzt. Das Landgericht Fulda entschied mit Urteil vom 1. Juni 2021, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 8 O 17/21). „Audi hat zwar nicht das Fahrzeug hergestellt, aber den Dieselmotor für den Porsche Cayenne produziert und geliefert. Als Herstellerin des Motors muss sich daher auch die Audi AG für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verantworten“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger in dem Verfahren am LG Fulda hatte den Porsche Cayenne S Diesel im Januar 2019 als Gebrauchtwagen zum Preis von 36.000 Euro gekauft. Die Laufleistung betrug zu diesem Zeitpunkt rund 88.000 Kilometer. In dem Porsche ist ein Dieselmotor des Typs EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der der sog. schnellen Aufwärmstrategie zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass auf dem Prüfstand der Stickoxid-Ausstoß reduziert werde. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Emissionen steigen und der gesetzliche Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß verfehlt wird. 

Das LG Fulda folgte den Ausführungen des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Dafür spreche schon der Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Zudem habe der Kläger angeführt, dass aufgrund der in den von Audi hergestellten V6- und V8-Dieselmotoren verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen die Staatsanwaltschaft München ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro verhängt hat, das Audi akzeptiert hat. Audi habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das Gericht.

Durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung sei das KBA getäuscht worden. Gegenüber dem Kläger sei dieses Verhalten sittenwidrig. Ihm habe der Verlust der Zulassung oder eine Betriebsbeschränkung für das Fahrzeug gedroht, führte das LG Fulda aus. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte, so das Gericht. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises (36.000 Euro) verlangen. Für die rund 100.400 Kilometer, die er mit dem Porsche Cayenne gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 17.000 Euro anrechnen lassen. Somit hat er noch Anspruch auf Zahlung von knapp 19.000 Euro.

„Die von Audi entwickelten Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr kommen im Porsche Cayenne, Porsche Macan, VW Touareg und einer Reihe von Audi-Modellen zum Einsatz. Auf Anordnung des KBA wurden verschiedene Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Die betroffenen Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

 

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