Neben Millionen privater Verbraucher waren auch Unternehmen sowie Länder und Kommunen vom VW-Abgasskandal betroffen. Und das oft mehrfach. Sie hatten gleich einen ganzen Fuhrpark von Fahrzeugen mit dem Skandalmotor EA 189. Entsprechend hoch war der entstandene Schaden.
Das hat beispielsweise die Stadt Bonn nicht auf sich sitzen lassen. Zum Fuhrpark der Stadt Bonn zählten 27 Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189. Die Stadt machte mit Erfolg ihre Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Bonn entschied mit Urteil vom 20. Mai 2020, dass die Stadt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 1 O 481/18). VW muss die Fahrzeuge zurücknehmen und der Stadt Bonn den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem VW die Berufung vor dem OLG Köln zurückgezogen hat. Nach dem Abzug einer Nutzungsentschädigung von rund 89.000 Euro erhält die Stadt knapp 470.000 Euro für die Fahrzeuge.
„Das Beispiel der Stadt Bonn zeigt, dass nicht alle staatlichen Stellen vor der Autolobby einknicken, sondern ihre Rechte geltend machen. Das sollte auch Verbrauchern Mut machen, ihre Schadenersatzansprüche einzufordern. Der BGH hat im Mai 2020 entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen beim EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
Auch wenn deliktische Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 in der Regel verjährt sein dürften, kann immer noch ein sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB durchgesetzt werden. Hier tritt die Verjährung erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs ein.
Der Abgasskandal ist noch nicht vorbei. Auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 haben Gerichte bereits entschieden, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und die Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz haben. „Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit dem Dieselmotor EA 288 stehen natürlich in vielen Fuhrparks. Es ist zu hoffen, dass Länder und Kommunen verantwortlich handeln, dem Beispiel der Stadt Bonn folgen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Letztlich geht es um das Geld der Steuerzahler“, so Rechtsanwalt Schwering.