Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG durchgesetzt. Das Landgericht Heilbronn hat aufgrund der Verhandlung vom 2. Juli 2021 entschieden, dass Daimler bei einem Mercedes ML 350 Bluetec eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: Zo 10 O 81/21).
Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 Bluetec 4Matic als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 109.000 Kilometern zum Preis von 26.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 642 verbaut.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden muss. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass in dem Fahrzeug gleich mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet würden. So erkenne u.a. die Motorsteuerungs-Software anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Im realen Straßenverkehr erfolge die Abgasreinigung in einem anderen Modus, so dass die Emissionen wieder steigen. Außerdem komme das sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz, so der Kläger.
Das LG Heilbronn folgte weitgehend der Argumentation des Klägers. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Daimler habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen und diese Manipulation gegenüber dem KBA und potenziellen Käufern verschwiegen, so das Gericht.
Der Kläger habe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorgetragen. Insbesondere werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und das Emissionsverhalten werde dann anders geregelt als im realen Straßenverkehr. Zudem werde die Zufuhr des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue durch das Thermofenster reduziert, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe. Auch der verpflichtende Rückruf des KBA sei ein deutlicher Hinweis auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Daimler habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können, so das Gericht.
Durch die unzulässige Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und er könne die Rückabwicklung verlangen, entschied das LG Heidelberg. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises (26.000 Euro) verlangen. Für die gefahrenen knapp 15.000 Kilometer muss er sich aber eine Nutzungsentschädigung von rund 2.750 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt ein Schadenersatzanspruch in Höhe von ca. 23.250 Euro.
„Die Chancen, Schadenersatz im Abgasskandal gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter. Neben diversen Landgerichten haben die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Daimler zu Schadenersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
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