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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi Q5 durchgesetzt. Das Besondere: Der Audi Q5 2.0 TDI war bereits mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannten EA 189, ausgestattet. Das Landgericht Aachen kam zu der Überzeugung, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger mit Urteil vom 23. April 2021 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az.: 4 O 152/20).

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat Schwering Rechtsanwälte zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. „Das zeigt, dass sich Schadenersatzklagen auch bei diesen Fahrzeugen lohnen – auch wenn VW das naturgemäß abstreitet“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Prüfstanderkennung im Motor EA 288

Der Kläger in dem Verfahren am LG Aachen hatte im August 2019 den Audi Q5 2.0 TDI, Baujahr 2015, als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung rund 57.760 Kilometern zum Preis von 25.500 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Motor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor sei eine Software verbaut, die erkenne, wenn das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ ist. Dann werde die Abgasrückführung in einem anderen Modus erhöht, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr werde die Abgasrückführung reduziert, was zu einem Anstieg des Schadstoffemissionen führe. Das Fahrzeug weise eine unzulässige Prüfstanderkennung auf“, so der Kläger. Dabei berief er sich auf ein internes VW-Dokument unter dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinie & Freigabevorgaben EA 288“.

Das LG Aachen folgte der Argumentation. Der Kläger habe schlüssig und substantiiert vorgetragen, dass in dem Motor des Typs EA 288 in seinem Audi Q5 eine Prüfstanderkennung verbaut ist. Dadurch werde erkannt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß entsprechend optimiert. Im normalen Straßenbetrieb erfolge die Abgasrückführung im reduzierten Maße, was zu einem Anstieg der Emissionen führe.

VW-Argumentation weder plausibel noch nachvollziehbar

VW, als Herstellerin des Motors EA 288, habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können. Insbesondere sei es weder plausibel noch nachvollziehbar, dass VW eine Softwarefunktion zur Erkennung des Prüfzyklus NEFZ entwickelt und eingebaut haben soll, ohne dass damit ein besonderer Zweck verfolgt wurde und die Funktion demnach nutzlos wäre, führte das LG Aachen aus.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Der Kläger könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 25.500 Euro verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss es sich zwar eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Da er aber nur ca. 8.700 Kilometer mit dem Audi Q5 gefahren ist, fällt diese mit knapp 917 Euro gering aus. Es verbleibt immer noch ein Anspruch auf Zahlung von 24.583 Euro.

„Immer mehr Gerichte urteilen im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 verbraucherfreundlich. Mit dem OLG Naumburg hat inzwischen auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass VW schadenersatzpflichtig ist“, so Rechtsanwalt Schwering.

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