Schwering Rechtsanwälte hat für den Käufer eines VW Caddy mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 17. Mai 2021, dass in dem Caddy eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 31 O 519/21).
Der Dieselmotor EA 288 hat den durch Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motor EA 189 abgelöst. Wie sein Vorgänger kommt er in Dieselmodellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zum Einsatz. Der Abgasskandal hat sich mit dem Motor EA 288 jedoch nicht erledigt. Schwering Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 durchgesetzt. „VW hat auch beim EA 288 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Das sehen auch zunehmend die Gerichte so“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
Unzulässige Abschalteinrichtung bei einem VW Caddy, Baujahr 2018
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Mai 2018 einen VW Caddy, Baujahr 2018, als Neuwagen zum Preis von 37.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.
Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor sei eine Software verbaut, die anhand verschiedener Parameter wie Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Sobald der Testzyklus erkannt wird, werde die Abgasrückführung anders geregelt als im normalen Straßenverkehr, um so die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand einzuhalten. Im realen Straßenverkehr finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt, was zu einer Erhöhung der Stickoxid-Emissionen führe, so der Kläger. Zur Untermauerung seiner Argumente legte er dem Gericht interne VW-Dokumente mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ vor. Darüber hinaus werde durch ein Lenkwinkelerkennung Einfluss auf die Schaltpunkte des Getriebes genommen. Dadurch würden auf dem Prüfstand niedrigere Emissionen gemessen als im Straßenverkehr.
VW kann Vorwurf nicht widerlegen
VW konnte den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften. Das Landgericht München folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Das Gericht orientierte sich u.a. an einer Entscheidung des OLG Naumburg, das VW ebenfalls zu Schadenersatz bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 verurteilt hat (Az.: 8 U 68/20).
Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sich dabei insbesondere auf ein internes VW-Dokument berufen. VW habe dies nicht widerlegen können.
VW habe eine erhebliche Zahl von Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 in den Verkehr gebracht und die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen. Die Käufer wurden so getäuscht. Eine zusätzliche Täuschung des KBA sei für die Annahme der objektiven Sittenwidrigkeit nicht erforderlich, so das LG München. Der Kläger sei schon durch den Abschluss eines Kaufvertrags, den er bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht geschlossen hätte, geschädigt worden und könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
Kläger bekommt Geld zurück
Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises (37.000 Euro) verlangen. Für die gefahrenen knapp 53.800 Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 6.600 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt ein Anspruch in Höhe von knapp 30.400 Euro.
„Die Rechtsprechung wird zunehmend verbraucherfreundlicher. Immer mehr Gerichte sprechen den geschädigten Käufern Schadenersatz zu“, so Rechtsanwalt Schwering.
Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal/