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Und wieder ein EA288-Urteil von Schwering Rechtsanwälte: VW muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A4 leisten. Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 26. März 2021 entschieden, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 294/20). Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist das Nachfolgeaggregat des durch den VW-Abgasskandals bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird von VW hergestellt, kommt aber auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat zum Einsatz.

Audi A4 mit Dieselmotor EA 288

So auch in dem Audi A4 des Klägers, der den Pkw mit der Abgasnorm Euro 6 im Mai 2016 zu einem Preis ca. 34.440 Euro gekauft hat. Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, der Kläger machte im August 2020 dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Dabei stützte er sich auf ein internes VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinie & Freigabevorgaben (EA 288)“. „Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass der Motor EA 288 eine unzulässige Prüfstandserkennung aufweist. Mittels einer implementierten Fahrkurve erkennt eine Software, ob das Fahrzeug den Testzyklus NEFZ durchfährt. Ist das der Fall, wird die Abgasrückführung erhöht, damit die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr erfolgt die Abgasrückführung allerdings in einem anderen Modus mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen wieder steigen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung schlüssig dargelegt

Das Landgericht Dortmund folgte der Argumentation. Der Kläger habe schlüssig und substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Dafür habe er greifbare Anhaltspunkte geliert und sich u.a. auf ein internes VW-Dokument bezogen. Aus diesem gehe hervor, dass das Fahrzeug mit einer Fahrkurve versehen und eine Erkennung des Prüfzyklus NEFZ genutzt wurde, „um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung (AGR High/Low) streckengesteuert auszulösen“. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bekanntwerden des Dieselskandals um den Motor EA 189 sei entschlossen worden, diese Fahrkurve zu löschen, so das LG Dortmund.

VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Insbesondere sei nicht dargelegt worden, „aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt ist, wenn nicht im Zusammenhang mit einer unzulässigen Beeinflussung des Emissionsverhaltens“, führte das Gericht weiter aus. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum VW eine solche Fahrkurve überhaupt entwickelt und implementiert hat, wenn sie keine relevanten Auswirkungen auf den Emissionsausstoß im Prüfmodus hat.

Typengenehmigung erschlichen

In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und die Typengenehmigung dadurch erschlichen worden. Die Schädigung der Kunden sei dabei zumindest billigend in Kauf genommen worden, so das LG Dortmund. Dem Kläger sei mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er den Pkw bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte.

Der Kaufvertrag kann daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die rund 69.000 Kilometer, die er mit dem Auto gefahren ist, muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung von knapp 8.000 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält er rund 26.500 Euro.

„Nicht nur das Urteil des LG Dortmund zeigt, dass VW den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen kann. Auch eine Reihe anderer Gerichte haben inzwischen entschieden, dass bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Schwering.

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