Direkt zum Inhalt

VW hat die Einrede der Verjährung in einem Verfahren zum Abgasskandal bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 189 fallengelassen. Das Landgericht Hildesheim hat dem Mandanten von Schwering Rechtsanwälte mit Urteil vom 13.01.2021 erwartungsgemäß Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 O 149/20). „Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW unserem Mandanten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten“, so Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger hatte den VW Passat 2013 als Gebrauchtwagen mit einem Tachostand von 18.888 Kilometern erworben und 24.500 Euro für den Wagen bezahlt. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet und ist dementsprechend vom Abgasskandal betroffen, der im September 2015 bekannt wurde.

Der Kläger machte aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung im Mai 2020 Schadenersatzansprüche geltend. VW machte daher zunächst die Einrede der Verjährung geltend, ließ diese im November 2020 jedoch wieder fallen.

Das Landgericht Hildesheim gab der Klage statt. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Das Gericht folgte damit dem Urteil des BGH, der am 25.05.2020 entschieden hat, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19).

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die ca. 109.000 Kilometer, die er mit dem VW Passat gefahren ist, muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 9.500 Euro gefallen lassen. Unterm Strich hat er noch Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von rund 15.000 Euro.

Das Urteil zeigt, dass im Dieselskandal auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 immer noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. „Bemerkenswert ist, dass VW die Einrede der Verjährung sogar fallen ließ. Doch selbst wenn der deliktische Schadenersatzanspruch verjährt sein sollte, lässt sich nach § 852 BGB noch ein sog. Restschadenersatzanspruch durchsetzen, der erst nach zehn Jahren verjährt“, erklärt Rechtsanwalt Schwering.

Hinzu kommt, dass bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 mit dem Software-Update möglicherweise erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgespielt wurde. Das haben zuletzt die Oberlandesgerichte Köln, Bremen und Hamm entschieden. „Dann wird ein neues Kapitel im Abgasskandal aufgemacht. Das Thema Verjährung spielt dann erstmal keine Rolle“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/

Rückrufservice

Erreichen Sie uns sofort oder hinterlassen Sie eine Nachricht – wir rufen zurück!

Tel.: 0511 220 660-0

Ihre kostenlose Erstberatung

Bitte alle Felder ausfüllen - wir antworten umgehend!