Da liegt ein handfester Streit zwischen zwei Instanzen in der Luft und verspricht Bewegung im Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Schleswig innerhalb von 14 Tagen die geforderte vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 gewähren. Reagiert das KBA nicht oder nicht vollständig, dann droht sogar ein Strafgeld in Höhe von 10.000 Euro. Es geht um die Einsicht zur Kommunikation und den internen Verkehr rund um die beiden VW-Motoren EA189 und EA288, mit denen seit 2008 alle 3- und 4-Zylinder-Modelle des Volkswagenkonzerns angetrieben werden – also auch Autos von Seat, Skoda und natürlich AUDI.
Volkswagen hatte gegen die Herausgabe Klage eingereicht, worauf das KBA die geforderten Daten zurückhielt. „offensichtlich unzulässig”- so die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes in Bewertung der Klage des Konzerns. Die Dokumente müssen der DUH nun zur Verfügung gestellt werden. Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Es ist unglaublich, dass eine staatliche Behörde unter direkter Kontrolle der Bundesregierung über fünf Jahre Recht bricht und Gerichtsurteile ignoriert, um ein betrügerisches Unternehmen zu schützen. Am Ende muss ein Gericht sogar zum maximal möglichen Zwangsgeld von 10.000 Euro greifen, um ein rechtskräftiges Urteil durchzusetzen. Für Millionen betroffener Kunden, die nach wie vor auf eine angemessene Bewältigung dieses Skandals warten, können die nun endlich freigegebenen Unterlagen für ihre rechtlichen Auseinandersetzungen sehr relevant sein. Der Beschluss ist zudem eine nächste Peinlichkeit für den Bundesverkehrsminister, der sich hartnäckig gegen eine Aufklärung des Skandals wehrt!“ Das seit 5 Jahren dauernde „Auslieferungsverfahren“ steht nun kurz vor dem Abschluss. Rechtsanwalt Andreas Schwering: „Wirklich aussichtsreiche Rechtsmittel stehen dem Volkswagenkonzern und dem KBA nicht mehr zur Verfügung, um weiter wichtige Informationen denen vorzuenthalten, die Schadenersatz fordern und dies mit Vorsatz und sittenwidriger Schädigung seitens des Motorenentwicklers begründen!“ Im streitgegenständlichen Schriftwechsel erklärt VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA stellt die juristische Einschätzung gegenüber. Die knapp 600 Seiten starke Akte wurde in Teilen herausgegeben, allerdings schwärzte das KBA entscheidende Stellen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) verpflichtet das KBA allerdings, die Unterlagen ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen. Dazu die DUH „Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.“ Bislang ist das KBA nur in Bezug auf den EA189 einsichtig und hat die Dokumente vollständig zur Verfügung gestellt. Das aktuell wichtigere Dokument zum EA288 bleibt aber – vorläufig - unter Verschluss.