Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi A8 durchgesetzt. Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 7. Mai 2021 entschieden, dass Audi die Klägerin durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 O 8/21). Die Klägerin hatte den Audi A8 4.2 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 65.200 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete den Rückruf für das Fahrzeug an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann.
Das KBA bemängelte die sog. schnelle Motoraufwärmfunktion. Diese Aufheizstrategie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Im realen Straßenverkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Schadstoff-Ausstoß wieder steigt. Die Klägerin machte wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend.
Ihre Klage hatte vor dem Landgericht Hildesheim Erfolg. Die Klägerin sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Der Audi A8 der Klägerin habe zum Zeitpunkt des Kaufs einen erheblichen Mangel aufgewiesen. Denn durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestand die Gefahr, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, gehe bereits aus dem Rückruf des KBA hervor, so das LG Hildesheim.
Audi habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Schädigung der Käufer dabei zumindest billigend in Kauf genommen. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie die Erstattung des Kaufpreises von 65.200 Euro verlangen. Für die rund 130.000 Kilometer, die sie mit dem Audi A8 gefahren ist, muss sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 34.200 Euro anrechnen lassen. Somit verbleibt ein Anspruch von knapp 31.000 Euro.
„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum werden innerhalb des VW-Konzern von Audi gebaut. Auch bei Fahrzeugen mit diesen Motoren bestehen im Abgasskandal gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Inzwischen haben u.a. auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt Audi zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.