Direkt zum Inhalt

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Sharan mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 durchgesetzt. Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189. Das Landgericht Trier hat nun aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2021 entschieden, dass VW auch hier eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 O 107/21).

Wie der EA 189 wird auch der EA 288 bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Litern Hubraum eingesetzt. „Das Thema unzulässige Abschalteinrichtung setzt sich allerdings auch bei diesem Motor fort. Verschiedene Gerichte haben inzwischen auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor entschieden, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier hatte den VW Sharan 2.0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 37.700 Kilometern im September 2017 zum Preis von 24.000 Euro gekauft.

Für das Fahrzeug liegt kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Allerdings bot VW ein freiwilliges Software-Update zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes an.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Anhand verschiedener Parameter wie Temperatur, Lenkwinkel und Zeit erkenne die Software in der Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, werde in einen anderen Betriebsmodus geschaltet und die Abgasrückführung optimiert. So würden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten, im realen Straßenverkehr unter normalen Betriebsbedingungen werde der Betriebsmodus gewechselt und die Emissionen stiegen an. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, führte der Kläger aus.

Zudem komme auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Gegenüber dem KBA habe VW die Funktionen im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offengelegt. Nun sollten die Funktionen heimlich durch ein Software-Update wieder entfernt werden, so der Kläger.

Das LG Trier folgte den Ausführungen weitgehend. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

VW habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet und in den Verkehr gebracht. So sei in dem Motor unstreitig eine Fahrkurvenerkennung verbaut. Erkenne das Fahrzeug, dass es sich im Prüfmodus befindet, werde - im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb - auch nach Erreichen der Betriebstemperatur für den SCR-Katalysator eine erhöhte Abgasrückführungsrate beibehalten. Die Abgasnachbehandlung erfolge daher auf dem Prüfstand mit einer anderen Wirksamkeit als im Straßenverkehr. VW habe für diese unterschiedliche Behandlung keine Gründe dargelegt. Die Funktion ergebe nur Sinn, wenn allein dadurch die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß sicher eingehalten werden können, so das LG Trier. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags getäuscht worden, da es auf der Hand liege, dass er den Pkw bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Er könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse ihm der Kaufpreis (24.000 Euro) erstattet werden. Für die gefahrenen rund 81.000 Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 7.400 Euro anrechnen lassen. Somit bleibt ein Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp 16.600 Euro.

Schwering Rechtsanwälte hat bereits mehrfach Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 erstritten. „Die Rechtsprechung entwickelt sich auch hier verbraucherfreundlich. Daher bestehen auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal

 

Rückrufservice

Erreichen Sie uns sofort oder hinterlassen Sie eine Nachricht – wir rufen zurück!

Tel.: 0511 220 660-0

Ihre kostenlose Erstberatung

Bitte alle Felder ausfüllen - wir antworten umgehend!