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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal ein weiteres Mal Schadenersatz bei einem VW Touareg durchgesetzt. Das Landgericht Osnabrück entschied mit Urteil vom 8. April 2021, dass die Audi AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselmotors wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 3396/20).

Die Audi AG entwickelt und produziert im VW-Konzern die größeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897. Diese Aggregate werden nicht nur in verschiedenen Audi-Modellen, sondern auch bei den Porsche-SUVs Cayenne und Macan oder beim VW Touareg eingesetzt. Auch bei diesen Motoren wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat deshalb diverse Rückrufe angeordnet. „Die Audi AG hat die Motoren hergestellt und steht deshalb auch in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

So haftet Audi auch bei dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem LG Osnabrück. Die Klägerin hatte das Fahrzeug im Dezember 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem VW Touareg ist ein von Audi produzierter Dieselmotor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das KBA ordnete für das Modell im Dezember 2017 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung des Emissionskontrollsystems an.

Die Klägerin ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteirichtung in Gestalt einer schnellen Aufwärmstrategie verwendet werde. Diese sorge dafür, dass im Prüfmodus die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, im realen Straßenverkehr sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiviert, so dass der Emissionsausstoß steigt.

Die Klage hatte Erfolg. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB, so das Landgericht Osnabrück.

In dem Motor werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, durch die der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb erheblich verringert wird. Dies werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich, so das LG Osnabrück. Zudem habe die Klägerin hinreichend substantiiert dargelegt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion zum Einsatz kommt. Audi habe diesen Vorwurf nicht widerlegen könne. Zulassungsbehörden und Verbraucher seien bewusst getäuscht worden, um die Typengenehmigung für das Fahrzeug zu erlangen, führte das Gericht weiter aus.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen.

„In den größeren 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 kommen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Bei Fahrzeugen mit diesem Motor, egal ob VW, Audi oder Porsche, können Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden, wie eine Reihe von Gerichtsurteilen zeigt“, so Rechtsanwalt Schwering.

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