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Die Daimler AG muss im Abgasskandal eine bittere Pille schlucken. Wie der „Spiegel“ online berichtet, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die Widersprüche gegen die erlassenen Rückruf-Bescheide zurückgewiesen. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte das KBA seit 2018 Rückrufe für zahlreiche verschiedene Mercedes-Dieselmodelle angeordnet.

Daimler hat sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass die bemängelte Funktionen zulässig sind und stets Widerspruch gegen einen Rückruf eingelegt. Jetzt hat das KBA die Widersprüche zurückgewiesen. Ein Fall ist noch nicht abschließend bearbeitet, weil noch die Begründung des Herstellers fehlt. „Das ist ein harter Schlag für Daimler. Das KBA bleibt bei seiner Einschätzung, dass unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Mercedes-Modellen verbaut sind“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Seit 2018 hat die Behörde Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Es begann mit dem Mercedes Vito und setzte sich von der A-Klasse bis zur S-Klasse oder dem Sprinter fort. Nachdem das KBA nun die Widersprüche gegen die Rückrufe zurückgewiesen hat, hat Daimler auch einen Trumpf bei Schadenersatzklagen betroffener Mercedes-Kunden verloren. „Bislang haben Gerichte die Klagen teilweise zurückgewiesen, weil Daimler Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt hat und sie deshalb noch nicht rechtskräftig sind. Die Entscheidung des KBA dürfte die Einstellung dieser Gerichte ändern“, so Rechtsanwalt Schwering. Wie Daimler auf die Zurückweisung der Widersprüche reagiert, ist noch nicht klar. Möglich wäre es noch gegen die Rückruf-Bescheide zu klagen. Das hätte voraussichtlichen eine langen Rechtsstreit zur Folge. Akzeptiert Daimler nun die Rückrufe, werden sie rechtskräftig. Daimler hatte zuletzt im Dieselskandal ohnehin schon empfindliche Niederlagen kassiert. So haben beispielsweise die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg den Autobauer zu Schadenersatz verurteilt. „Auch die Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, dürfte Daimler nicht schmecken. Die Chancen, Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, sind dadurch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Schwering.

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