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Der EuGH hat im Verfahren C-693/18 über die Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen entschieden. Beim "Thermofenster" geht es um eine von mehrereren Abschaltvorrichtungen, um die derzeit vor deutschen Gerichten intensiv gestritten wird. Besonderheit: VW und Mercedes bestreiten die Nutzung des Thermofensters nicht, halten es aber für zulässig. Das aktuelle Urteil erklärt Vorrichtungen wie das Thermofenster für unzulässig.

Im Verfahren C-693/18 ging es konkret um die Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen, die nur in einem bestimmten Temperaturfenster diie Abgasreinigung zulassen. Hersteller wie Daimler und Volkswagen nutzen eine entsprechende EU-Verordnung zum Schutz von Bauteilen des Emissionssystems vor Überhitzung. Verbraucherschützer sehen darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Kläger-Anwälte wie Andreas Schwering sind der Meinung: "Wenn Bauteile geschützt werden müssen, dann sollten Motorenentwickler in der Lage sein, diesen Schutz allein durch technische Maßnahmen zu gewährleisten und nicht durch beliebige Auslegung von Bestimmungen so wie es ihnen gefällt!"

Generalanwältin hat sich schon klar positioniert

Die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte in Ihrem Abschluss-Antrag vor dem Europäischen Gerichtshof eindeutig festgestellt: Die beklagte Volkswagen AG hat europäisches Recht gebrochen!  Die Existenz eines Thermofensters wird derzeit von keinem Hersteller bestritten. Rechtsanwalt Andreas Schwering: "Dadurch steht quasi jedes Verfahren gegen europäische Hersteller von Anfang an unter einem verbraucherfreundlichen Stern!" Ein verbraucherfreundliches EuGH-Urteil zum Thermofenster stellt auch die aktuelle BGH-Rechtsprechung in Frage und hat entscheidende Auswirkungen auf das BGH-Verfahren zum Thermofenster am 9. März 2021.

Sharpston: "Das Thermofenster ist unzulässig!"

Laut Eleanor Sharpston handelt es sich beim von VW genutzten "Thermofenster" um eine unzulässige Abschaltvorrichtung. Ein Urteil hätte direkte Auswirkungen auf aktuelle Klagen zum EA189 und zum EA288. Diese Motoren werden seit 2008 in den Massemodellen vom Golf bis zum Bulli verwendet. Aber auch Mercedes, Fiat-Chrysler, BMW und Opel arbeiten mit dem Thermofenster und es ist letzten Endes auch zu vermuten, dass sich Hersteller wie Volvo oder Ford auch in dieser juristischen Trickkiste bedient haben, und dass auch Japaner und Koreaner das Thermofenster nutzen. Für alle Hersteller gilt bei europäischen Zulassungsgenehmigungen: Die Abgasreinigung darf erst dann abgeschaltet werden, wenn ein Ausfall von Bauteilen unmittelbar bevorsteht und ausschließlich durch extrem hohe oder extrem niedrige Temperaturen heraufbeschworen wird, die im Alltag in aller Regel nicht vorkommen. Wenn Temperaturen unter 17 und über 33 Grad die Lebensdauer eines Motors beeinflussen, dann muss halt anders konstruiert werden - so der Tenor des Antrages der Generalanwältin Der EuGH ist dem sehr substantiiert vorgetragenen Antrag der Generalanwältin gefolgt und hat  festgelegt, dass europäische Autohersteller die EG-Verordnung 715/2007 zu den Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 nur im vom Gesetzgeber vorgebenen Rahmen für sich nutzen dürfen.

Nach Urteil stehen Rückrufaktionen an

Auch Behörden wie das KBA werden ihre Entscheidungen dem Urteil des EuGH angleichen müssen, denn Pflicht solcher Aufsichtsbehörden ist zu überwachen und durchzusetzen, dass in Deutschland zugelassene Autos europäischem Recht entsprechen. Rechtsanwalt Schwering: "Das Urteil des EuGH zum Thermofenster wird eine Vielzahl von Rückrufaktionen auslösen. Durchgeführte Rückrufaktionen beseitigen aber den Mangel nicht uns so könnte das Urteil des EuGH zum Thermofenster dem Abgasskandal eine Dynamik verleihen." Hersteller werden jetzt das Thermofenster abschalten müssen mit der Konsequenz, dass EU-Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden können und technisch Lösungen entwickelt werden müssen. Die Veränderungen dürften nicht ohne Konsequenzen für die Dieselbesitzer bleiben: Die Lebensdauer des Autos wird heruntergeschraubt, Verbrauchswerte steigen und auch die Performance des Motors leidet - es drohnen Motorschäden wie defekte AGR-Ventile, kaputte AGR-Kühler und Turbolader. Insbesondere Gebrauchtwagen mit hohen Laufleistungen verlieren enorm an Wert. Rechtsanwalt Andreas Schwering steht für eine telefonische Erstberatung unter 0511 220 660-0 gern zur Verfügung.  

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