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Schwering Rechtsanwälte hat der Audi AG im Abgasskandal eine weitere Niederlage zugefügt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 16.04.2021, dass die VW-Tochter dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz leisten muss. Als Herstellerin des Motors in dem Touareg sei sie für die Abgasmanipulationen verantwortlich und habe sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das LG Stuttgart (Az.: 29 O 518/20).

„Die größeren 3-Liter-Dieselmotoren wurden nicht von VW selbst, sondern von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Daher ist Audi auch für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in den Motoren verantwortlich und muss dafür gerade stehen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. Der Kläger hatte den VW Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 im Juli 2014 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 56.100 Kilometern zum Preis von 34.700 Euro gekauft. Der Dieselmotor in dem SUV wurde von Audi entwickelt und hergestellt. Der Kläger machte nun Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem VW Touareg des Klägers sei eine unzulässige Abschalteirichtung verbaut, so dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für die EG-Typengenehmigung nicht erfüllt. Der Kläger sei dadurch konkludent getäuscht worden und habe einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, entschied das LG Stuttgart. Der Kläger hatte dargelegt, dass bei der Abgasrückführung in dem VW Touareg ein Thermofenster zum Einsatz komme. Dadurch würde die Abgasrückführung schon bei Außentemperaturen unter 20 Grad reduziert. Im Ergebnis führe das dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus des NEFZ eingehalten, im realen Straßenverkehr jedoch überschritten würden. Audi habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Stuttgart. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Abschalteinrichtung sei auch nicht aus Motorschutzgründen ausnahmsweise zulässig. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger getäuscht. Dem Kläger sei durch diese Täuschung schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises von 34.700 Euro verlangen. Für die gefahrenen rund 142.650 Kilometer muss er sich aber den Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 25.500 Euro gefallen lassen. Unterm Strich hat er einen Anspruch auf Zahlung von rund 9.200 Euro. „Die größeren 3-Liter-Dieselmotoren werden von Audi gebaut und werden nicht nur im VW Touareg, sondern auch in einer Reihe von Audi-Modellen oder im Porsche Macan und Porsche Cayenne verwendet. Hier bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

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