Im Abgasskandal trifft es rund 4800 Eigentümer des SEAT Leon 2.0 TDI mit EA288 Motor in der Schadstoffklasse 6 aus dem Baujahr 2016 – also eigentlich ein Auto das – glaubt man der Volkswagen-Presse – mit dem Abgasskandal nichts zu tun hat. Ausgerechnet dieser Motor wird aktuell zurückgerufen – zwar noch nicht behördlich durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet - aber immerhin ein Rückruf: Unter dem Service-Maßnahmen Code 23AJ sind Aktionen zusammengefasst, die mehr oder weniger auf eine nicht Richtlinien konforme Abgas-Bearbeitung hinweisen. Rechtsanwalt Andreas Schwering: "Offensichtlich weiß man im Volkswagen-Konzern, dass die Daten nicht stimmen, und dass das Emissionssystem angepasst werden muss!“
Aber was passiert da? Schwering: „Wer sein Auto in die Werkstatt bringt, bekommt es in der bekannten Form nicht zurück. Wenn ein Abgassystem auf Einhaltung der Grenzwerte getrimmt wird, geht das zu Lasten der Performance und/oder des Verbrauches und vor allem auf Kosten der Lebenserwartung!“ Grundsätzlich geht es darum, eine unzulässige Manipulation am Abgassystem zu korrigieren. In aller Regel handelt es sich dabei um eine Abschaltvorrichtung und solche sind dann eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wenn sie dazu verwendet werden, Schadstoffausstoß so zu regulieren, dass auf dem Prüfstand alles in Ordnung ist, im Straßenbetrieb aber nicht. Hier sollte Schadenersatz nach § 826 BGB fällig werden.
Der Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal empfiehlt Leon-Fahrern, das Update vorerst nicht machen zu lassen und weitere Erkenntnisse abzuwarten. Grundsätzlich ist die Rückrufaktion gut geeignet, um eine zuverlässige Klagestrategie auf dem Weg zum Schadenersatz aufzustellen. Rechtsanwalt Schwering: "Die Chancen standen schon vor dem Rückruf gut – jetzt umso besser!“
Mit kostenloser Erstberatung will der im Abgasskandal sehr erfahrene Jurist seinen Teil zur Aufbereitung des Abgasskandals beitragen.