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Schwering Rechtsanwälte hat ein weiteres Urteil gegen die Daimler AG im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 9. Februar 2021 entschieden, dass der Autobauer dem Käufer eines Mercedes ML 350 Diesel Schadenersatz leisten muss (Az.: Hu 6 O 269/20).

Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 mit dem Motor des Typs OM 642 und der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von knapp 110.000 Kilometern für 36.360 Euro gekauft. Nach einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für das Fahrzeug, ließ der Kläger zwar das folgende Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. in Gestalt einer Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung und eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, geltend. Das Landgericht Heilbronn folgte der Argumentation des Klägers. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger damit zumindest bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten. Der Kläger habe ausreichende Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. Dafür spreche schon der verpflichtende Rückruf des KBA. Daimler habe den Vortrag des Klägers auch nicht durch die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zum Rückruf widerlegt. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch das Software-Update nicht beseitigt wurde. Der Kläger könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, so das LG Heilbronn. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Daimler den Kaufpreis erstatten. Für die knapp 48.000 Kilometer, die der Kläger mit dem Mercedes ML 350 gefahren ist, muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 7.000 Euro anrechnen lassen. Unterm Strich erhält er noch circa 29.400 Euro plus Zinsen. „Für Daimler wird die Luft im Abgasskandal immer dünner und die Rechtsprechung immer verbraucherfreundlicher. So haben beispielsweise auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Daimler zu Schadenersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen. Zudem hat das KBA kürzlich die Widersprüche, die Daimler gegen die verschiedenen Rückrufe eingelegt hat, zurückgewiesen. Damit sind die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

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