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VW hat im Abgasskandal 2.0 um Fahrzeuge des Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 eine herbe Pleite vor dem OLG Naumburg kassiert. Das OLG entschied mit Versäumnisurteil vom 12. November 2021, dass VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Beetle mit dem Motor EA 288 Schadenersatz leisten muss (Az.: 8 U 46/21). Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch die Abgasmanipulationen zu trauriger Bekanntheit gelangten Motors EA 189. Auch der EA 288 wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. VW betont zwar, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe, die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch das OLG Köln mit Urteil vom 19.02.2021 (Az.: 19 U 151/20) und das OLG Naumburg mit Urteil vom 09.04.2021 (Az.: 8 U 68/20) VW zu Schadenersatz bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 verurteilt. Nun setzte es für VW erneut vor dem OLG Naumburg eine weitere Pleite.

Da die VW-Seite dem Verfahren fernblieb, folgte das OLG Naumburg den Ausführungen der Klägerin. Diese hatte einen VW Beetle 2.0 TDI Cabrio mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. Sie machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz käme. Das Fahrzeug halte den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfmodus ein. Im realen Straßenverkehr stiegen die Emissionen hingegen an.

Das OLG Naumburg sprach der Klägerin Schadenersatz zu. Da sie das Fahrzeug z.T. über ein Darlehen finanziert hatte, könne sie gegen Rückgabe des Autos die Erstattung aller bisherigen Zahlungen abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Von der Verpflichtung zu weiteren Ratenzahlungen aus dem Darlehensvertrag sei sie freizustellen.

„Die Rechtsprechung hat sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 verbraucherfreundlich entwickelt. Daher bestehen auch hier gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Schwering Rechtsanwälte hat bereits mehrfach Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 erstritten, u.a. auch bei einem VW Beetle. Hier stellte das Landgericht Aachen fest, dass die Abgasrückführung im Prüfmodus und im realen Straßenverkehr in unterschiedlichen Betriebsmodi stattfinde. Dabei sei davon auszugehen, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 1 O 478/20). Das LG Aachen verwies darauf, dass der BGH im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 bereits im Mai 2020 entschieden hat, dass VW sich grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht habe. Diese Entscheidung lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal  

 

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