Wegen einer Konformitätsabweichung, die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führt, hat das Kraftfahrt-Bundesamt unter dem Code 37L8 einen Rückruf für Modelle des VW T5 und VW T6 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet.
Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2012, wie das KBA am 11.11.2021 veröffentlicht hat. In Deutschland muss VW nach Angaben der Behörde rund 2.900 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen. Durch eine Konformitätsabweichung halten die betroffenen T5 bzw. T6 den für die Abgasnorm Euro 5 geltenden Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß nicht ein. Bei den Fahrzeugen muss die Getriebe und/oder Motorsteuerung neu programmiert werden.
„Die betroffenen T5 und T6 pusten zu viel Stickoxide in die Luft und ein Update der Motorsteuerung soll Abhilfe verschaffen. Das hört sich alles sehr bekannt an“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering, der vermutet, dass hinter der Konformitätsabweichung auch mehr stecken könnte – auch wenn von einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Rückruf des KBA nicht die Rede ist.
Es ist nicht der erste Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung bei Modellen des VW „Bulli“. Im Januar 2020 hatte das KBA für Modelle des T5 und T6 mit der Abgasnorm 5 der Baujahre 2009 bis 2016 einen Rückruf angeordnet und im April 2019 unter dem Code 23Z7 für Modelle des VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit der Abgasnorm Euro 6. Grund war jeweils eine Konformitätsabweichung, die dazu führte, dass der Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß überschritten wurde.
Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, stehen die Betroffenen vor der schwierigen Situation, dass sie dem Rückruf folgen müssen, wenn sie nicht die Zulassung des Fahrzeugs riskieren wollen. Auf der anderen Seite wissen sie aber nicht, welche negativen langfristigen Auswirkungen das Update auf den Motor haben kann. Ein Ausweg kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. „Sowohl beim T5 als auch beim T6 haben die Gerichte bereits Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Schwering.
So hat z.B. das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 entschieden, dass VW sich bei einem T5 California wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: I-25 U 91/20). Ähnlich hat das LG Baden-Baden bei einem T5 Multivan entschieden (Az.: 4 O 344/20).
Auch beim T6 liegt eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen vor. Schwering Rechtsanwälte hat beispielsweise Schadenersatz am Landgericht München (Az.: 3 O 4218/20) oder Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 621/20) durchgesetzt. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich. Maßnahmen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen wie beispielsweise Thermofenster, zählen nicht zu diesen Ausnahmen.
„Die Rechtsprechung hat sich verbraucherfreundlich entwickelt und es bestehen gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen – auch beim T5 und T6“, so Rechtsanwalt Schwering.
Hier eine Zusammenfassung zum Thema "Abgasskandal Wohnmobile"