Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für die Käuferin eines Porsche Macan durchgesetzt. Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Klägerin durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: I-4 O 165/21).
Die Klägerin hatte den Porsche Macan S 3.0 Liter im März 2017 als Neufahrzeug zum Preis von 61.900 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem V6-Dieselmotor des Typs EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet. Dieser Motor wurde nicht von Porsche, sondern von der Konzernschwester Audi hergestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete für das Modell einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden musste, an.
Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. schnelle Aufwärmstrategie zum Einsatz. Sei sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr sei die Funktion jedoch kaum aktiv, so dass die Emissionen steigen. Zudem werde die AdBlue-Zufuhr unter bestimmten Bedingungen reduziert. Das führe dazu, dass das Fahrzeug den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhält.
Das Landgericht Bochum folgte der Argumentation der Klägerin. Wie schon aus dem Rückruf des KBA deutlich werde, habe Audi in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und die Klägerin dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB habe die Klägerin Anspruch auf Schadenersatz.
Gegenüber der Zulassungsbehörde sei die unzulässige Abschalteinrichtung im Typengenehmigungsverfahren verschwiegen und die Behörde konkludent getäuscht worden. So sei die Zulassung erschlichen worden, so das Gericht. Diese Täuschung sei auch kausal für den Kaufentschluss der Klägerin. Denn es sei davon auszugehen, dass kein wirtschaftlich vernünftig denkender Käufer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung kaufen würde. Der Schaden sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und entfalle auch nicht durch ein nachträgliches Software-Update. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, urteilte das LG Bochum.
Gegen Rückgabe des Porsche Macan kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Dass sie das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft habe, stehe ihrem Schadenersatzanspruch nicht im Wege. Statt der Rückgabe des Fahrzeugs werde der erzielte Verkaufspreis in Höhe von 35.300 Euro vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Ebenso müsse eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von knapp 12.200 Euro.
„Audi hat innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigen Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 entwickelt und hergestellt, die in zahlreichen Audi-Modellen aber auch im Porsche Macan oder Porsche Cayenne eingesetzt wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für viele dieser Fahrzeuge einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Es bestehen daher gute Aussichten, Schadenersatz gegen Audi durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.
Wer im Laufe des Jahres 2018 einen Rückruf erhalten hat, sollte aber umgehend handeln. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist drohen die Schadenersatzansprüche Ende 2021 zu verjähren.
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