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Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Pleite kassiert. Nach einem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 30.11.2020 muss Daimler einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für rund 60.000 Kilometer erstatten (Az.: 41 O 465/20).  Mercedes muss nicht nur den Schaden in Höhe von knapp 30.000 erstatten, sondern auch die Kosten für die Anwaltkosten im außergerichtlichen Verfahren. Das Urteil hat Schwering Rechtsanwälte erstritten. Rechtsanwalt Andreas Schwering.: „Daimler wollte die Karten nicht auf den Tisch legen und legte dem Gericht nur in weiten Teilen geschwärzte und damit wenig aussagekräftige Dokumente aus der Korrespondenz mit dem Kraftfahrt-Bundesamt vor. So kann Daimler den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen. Auch die Gerichte spielen da nicht mehr mit. Folgerichtig verurteilte das LG Bayreuth zu Schadenersatz.“

Erst freiwilliges Software-Update, dann Rückruf des KBA
Die Klägerin in dem Fall hatte einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 als Gebrauchtwagen für 39.500 Euro gekauft. Im Rahmen einer mit dem Kraftfahrt-Bundesamt abgestimmten Maßnahme hatte Daimler ein Update an der Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs vorgenommen. Pikant: Für Fahrzeuge dieses Typs, bei denen das Update nicht installiert wurde, ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Juni 2019 einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Auch wenn das Update beim Fahrzeug der Klägerin installiert war, machte sie Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend, u.a. werde in dem Modell eine Prüfstandserkennung und ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet.

Daimler sah sich aus dem Schneider. Durch das freiwillige Update verfüge das Fahrzeug über keine der vom KBA beanstandeten Funktionen. Damit kam der Autohersteller beim LG Bayreuth nicht durch. Für eine sittenwidrige Schädigung sei entscheidend, welche Beschaffenheit das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs aufgewiesen habe – und da sei noch kein Software-Update installiert gewesen, so das Gericht.

Hinreichende Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtung
Die Klägerin habe hingegen hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorgelegt. Dafür spreche auch die Einlassung Daimlers, dass das Fahrzeug der Klägerin ohne Update vom Rückruf des KBA betroffen gewesen wäre.

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch nicht entkräften können. Trotz klarer Aufforderung des Gerichts habe der Autohersteller keine aussagekräftigen Unterlagen zum Rückruf-Bescheid des KBA und der Freigabe des Updates vorgelegt, sondern mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente. Das war dem Gericht zu wenig. Beschaffenheitsmerkmale, die zum Rückruf führten, könnten unter keinem Gesichtspunkt rechtlich schützenswert sein, so das Gericht.

Dass Daimler die Vorlage aussagekräftiger Dokumente verweigere, lege nahe, dass diese Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Der Vortrag der Klägerin zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei daher als  zutreffend zu würdigen, führte das Gericht weiter aus.

Vergleichbar mit VW-Abgasskandal beim EA 189
Die  Optimierung des Stickoxid-Ausstoßes auf dem Prüfstand während die Emissionen im normalen Straßenverkehr wieder steigen, sei vergleichbar mit der aus dem VW-Abgasskandal bekannten unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 189. Hier hat der BGH bereits entschieden, dass VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadenersatz verpflichtet ist. Entsprechend sei auch Daimler zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Bayreuth. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Daimler den Kaufpreis erstatten. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahren Kilometer erhält die Klägerin noch rund 29.200 Euro.

„Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal wird zunehmend verbraucherfreundlich. Zuletzt haben mit dem OLG Naumburg und OLG Köln auch zwei Oberlandesgerichte Daimler zu Schadenersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Urteile sind wegweisend und die Aussichten Schadenersatz durchzusetzen, steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

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