Volkswagen-Besitzer, die ihr Auto nach September 2015 gekauft haben, konnten mit der Entscheidung des BGH nicht zufrieden sein. Der oberste Gerichtshof erklärte die Ansprüche auf Schadenersatz zwar nicht für verjährt, schloss aber für Käufe nach 2016 den sittenwidrigen Vorsatz von Volkswagen aus. VW hatte im September 2015 den Skandal offen gemacht – Vorsatz und Sittenwidrigkeit kann also bei Käufen nach September 2015 nicht mehr festgestellt werden und daher entfällt die Anspruchsgrundlage durch den Schadenersatz-Paragrafen 826. Heißt: Man kann zwar klagen, aber da es den „großen Schadenersatz“ nicht mehr gibt lohnt es sich nicht wirklich. Der „kleine Schadenersatz“ nach § 852 lohnt nach Ansicht vieler Experten den Aufwand nicht, obwohl dieser Anspruch erst nach 10 Jahren verjährt.
Allerdings ist VW damit alles andere als aus dem Schneider: Um die Zulassungsfähigkeit wieder herzustellen, wurde 2016 allen EA189-Modellen eine neue Software aufgespielt – und die ist wohl wieder manipuliert. Konkret gibt es zwar erst ein Urteil in der Sache - Stand Sept. 2020 - (Landgericht Dortmund 4 O 53/20, hier ein AUDI A4 2,0 TDI), aber ein aktueller Rückruf des KBA sendet überdeutliche Signale: Die Flensburger Behörde ruft alle bis 2015 gebauten Exemplare des VW EOS in die Werkstatt zurück, weil das aufgespielte Update nicht den Anforderungen entspricht, Die 2600 auf deutschen Straßen fahrenden EOS-Diesel stoßen mehr NoX aus, als die Zulassungsgenehmigung es erlaubt. Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes hatten zu diesem Ergebnis geführt.
Rechtsanwalt Schwering: „Damit ist das BGH-Urteil aus Verbraucherschutz-Sicht nicht mehr wirklich relevant, denn mit dem neuen Betrug läuft eine neue kenntnisabhängige Verjährungsfrist an. Wer bislang als Besitzer eines Volkswagen, Audi, SEAT oder Skoda noch nicht geklagt hat, findet nun eine neue Anspruchsgrundlage – unabhängig davon, wann das Auto gekauft wurde!“ Die Kenntnis beginnt mit der Zustellung des behördlichen Rückrufes, danach ist 3 Jahre (+ die Zeit bis zum Jahreswechsel) Gelegenheit geboten, Schadenersatz einzuklagen.
Das 2016er-Update war für den EOS gleichzeitig mit dem Update für den Passat vom KBA genehmigt worden. Schwering: „Wir gehen davon aus, dass es auch bei anderen EA189-Modellen zu Überschreitungen der Emissionswerte kommt. Es wird nicht beim EOS bleiben.“
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