In Deutschland sind rund 60.000 Mercedes-Halter von dem Rückruf betroffen. Sie werden von Daimler angeschrieben, damit die Abschalteinrichtung entfernt und ein Update aufgespielt werden kann. Welche Auswirkungen das Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist unklar. „Die Halter müssen aber auf jeden Fall damit rechnen, dass sich der Wertverlust durch den Rückruf weiter beschleunigt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.
Der aktuelle Rückruf kommt nicht überraschend. Denn das KBA hat damit einen Rückruf-Bescheid aus dem Juni 2019 erweitert. Vor einem Jahr hatte die Behörde den Rückruf für bestimmte Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit der Abgasnorm 5 angeordnet, weil es die in den Fahrzeugen verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte. Da Daimler einräumte, dass die Funktion auch in zahlreichen anderen Modellen verwendet wird, war klar, dass es nicht bei diesem Rückruf bleiben würde. So folgten Rückrufe für Baureihen des GLK 200 und 220 CDI 4x2 mit der Abgasnorm Euro 5 und für bestimmte ältere Varianten des Mercedes E 250 CDI 4 MATIC der Abgasnorm Euro 5. Im Herbst 2019 wurde zudem der Rückruf für das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter sowie ältere Modelle des Vito bzw. Viano angeordnet. Nun sind noch einmal weltweit rund 170.000 Diesel dazugekommen.
Daimler hält die beanstandeten Funktionen für zulässig. Der Autobauer legte daher gegen die Bescheide zwar Widerspruch ein, führt die angeordneten Maßnahmen aber durch.
Anders als bei den von Daimler als freiwillige Servicemaßnahme deklarierten Updates haben die Mercedes-Halter bei einem durch das KBA angeordneten Rückruf keine Wahl: Sie müssen ihr Auto in die Werkstatt bringen, da ansonsten die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs drohen kann. „Allerdings können sich die Mercedes-Kunden auch wehren und Schadenersatzansprüche gegen Daimler geltend machen“, so Rechtsanwalt Schwering.
Verschiedene Landgerichte haben bereits entschieden, dass Daimler wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadenersatz verpflichtet ist. Durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung der vergangenen Wochen, ist der Druck auf Daimler noch weiter gestiegen. So hat der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart in drei Verfahren am 5. Mai klargestellt, dass sich Daimler zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen erklären und darlegen muss, warum diese Einrichtungen ausnahmsweise zulässig sein sollen.
„Nachdem die EuGH Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30. April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen, dürfte es Daimler schwerfallen, die Richter von der Zulässigkeit seiner Abschalteinrichtungen wie Thermofenster zu überzeugen“, sagt Rechtsanwalt Schwering.