Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen das Kraftfahrtbundesamt! Mit einer Entscheidung des Schleswiger Verwaltungsgerichts vom 20. Februar 2023 wird der Abgasskandal wieder Fahrt aufnehmen. Das bahnbrechende Urteil betrifft in Deutschland bis zu 10 Millionen PKW, deren Zulassungsgenehmigungen aufgrund hoher Schadstoffwerte, hätten entzogen werden müssen.
Rechtsanwalt Schwering: „Es geht um die Abschaltvorrichtungen beim Golf Diesel. Diese werden durch das sogenannte Thermofenster gesteuert und schalten die Filtertechnik viel zu früh ab, dadurch werden von der EU geforderte Grenzwerte nicht eingehalten.“
Das KBA hatte Volkswagen 2016 erlaubt, dass die entsprechenden Diesel-Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder auf die Straßen durften – obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen vorhanden waren.
Das vorliegende Urteil hebt den Freigabebescheid auf, den das Kraftfahrtbundesamt als Genehmigung für das Softwareupdate an einem Golf 6 (Modell der Schadstoffklasse 5 mit EA189 Motor) 2016 erteilt hatte. Die DUH hatte nachgewiesen, dass dieses Update nicht ausreicht und nachgerüstete Autos weiterhin viel zu viel giftiges NoX produzieren: So kann man Klimaziele nicht erreichen!
118 weitere Verfahren anhängig
Die DUH sieht sich auf dem richtigen Weg und wird nun gegen alle weiteren Betrugsdiesel der Abgasstufen EURO 5 und 6a+b von BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi, Porsche sowie der ausländischen Dieselhersteller vorgehen Laut Pressemitteilung der Organisation sind in Schleswig bereits Klagen gegen 118 Freigabebescheide von Autos diverser Hersteller anhängig.
Schwering: „Dieses Urteil wird enorme Strahlwirkung auf den gesamten Markt haben. Die Autos müssen entweder aufwändig nachgerüstet oder stillgelegt werden – eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Daher werden gebrauchte PKW der betroffenen Typen im Preis massiv sinken und bei Stilllegung so gut wie gar nichts mehr wert sein. Niemand hofft, dass es dazu kommt, aber rechtlich möglich ist dieses Szenario."
DUH fordert Konsequenzen vom Verkehrsminister
Die DUH fordert nun weitreichende Konsequenzen von Verkehrsminister Wissing. Er habe sein KBA anzuweisen, die betreffenden Golf PKW zurückzurufen und Software-Updates und Hardware-Tausch vornehmen zu lassen.
Schwering: „Damit wäre für die Besitzer dieser Fahrzeuge der Weg für weitreichende Schadenersatzforderungen frei.“ Im Raum steht, ob VW und andere Hersteller überhaupt technisch in der Lage sind, die notwendigen Nachbesserungen zu entwickeln und kostenverträglich umzusetzen.
Das schon seit 2019 laufende Verfahren hatte zwischenzeitlich durch einen Bescheid des EuGH, nachdem die Klage berechtigt sei, eine für den Umwelt- und Verbraucherschutz positive Wende genommen. Ein weiteres EuGH-Verfahren zum Thermofenster steht noch aus.
Rechtsanwalt Schwering, der im Abgasskandal schon über 20.000 Autobesitzer betreut, empfiehlt insbesondere Besitzern des Golf 6 mit EA189 Motor jetzt zu klagen, da die Nachrüstungen der Vergangenheit nicht das geforderte Ergebnis erbracht haben: „Alle Besitzer von EA189-Golf, die 2016 nachgerüstet wurden, können ihr Autos auf dem Klageweg zurückgeben gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer!“
EuGH entscheidet zum Thermofenster
Zum Thema „Unzulässiges Thermofenster“ wird das Urteil des EuGH über die Zukunft von Forderungen gegenüber den Herstellern entscheiden. Es geht um die Frage, ob im Abgasskandal schon Schadenersatzansprüche bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt hat dies in seinem Schlussantrag bereits bejaht. „Setzt der Generalanwalt sich durch und entscheidet der EuGH verbraucherfreundlich, dann muss den Autoherstellern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen würde dadurch wesentlich erleichtert“, so Rechtsanwalt Schwering. Mit einem Urteil des EuGH wird am 21. März 2023 gerechnet
Die Kanzlei Schwering Rechtsanwälte berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.