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Der Abgasskandal geht offenbar noch viel tiefer als bisher bekannt. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk (BR) am 17. November 2022 berichten, sollen Autohersteller schon seit 2006 Abgasmanipulationen geplant haben.

Der BR stützt sich dabei auf interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch, die der Sender eingesehen hat. Die Brisanz der Dokumente zeigt schon die Überschrift auf der ersten Seite. „Zusammenstellung der Funktionen, die ein besonderes Potenzial für nicht behördenkonforme Applikationen bieten“, heißt es dort, wie der BR berichtet.

Bosch wies auf "sensible Funktionen" hin

Der folgende Inhalt ist nicht weniger brisant. So habe Bosch, nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, interne Untersuchungen angestellt, inwieweit der Konzern in den Skandal verwickelt sein könnte. Bei diesen Untersuchungen sei Bosch auf 44 „sensible Funktionen“ gestoßen, die möglicherweise gegen Bestimmungen der Behörden verstoßen. In Auftrag gegeben wurden diese Funktionen laut der internen Dokumente von VW, Audi, BMW, Daimler, Porsche und Herstellern aus dem Ausland wie Toyota oder Fiat, berichtet der BR.

Eine dieser Funktionen sorge bspw. dafür, dass die notwendige AdBlue-Zuführung bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator reduziert werde – und zwar über Gründe des Bauteileschutzes hinaus. Folge der Reduzierung des Harnstoffs ist, dass der Emissionsausstoß steigt. Kunden für diese Funktion waren laut Bosch-Dokument Daimler und Fiat. VW, Audi oder BMW sollen ähnliche Funktionen geordert haben.

Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung möglich (Az.: C-693/18). „Nach den Bosch-Dokumenten haben die Autobauer die Grenzen des Zulässigen weit überschritten“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Dokumente bei der Staatsanwaltschaft

Die internen Bosch-Dokumente wurden im Sommer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zugespielt. Diese hat sie inzwischen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Verfügung gestellt. Wie die DUH in einer Pressemitteilung vom 17.11.2022 weiter erklärt, habe Bosch laut der Unterlagen auch mehrfach darauf hingewiesen, dass Applikationen dieser Art nicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. So habe es auch die klare Aufforderung an die Kunden gegeben, dass die Applikationsverantwortung sowie die Rechtfertigung der Funktion selbst beim Kunden liege.

„Es wird immer deutlicher, dass die Vorstände der Autobauer die Verantwortung für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht von schieben können. Autokäufer wurden im großen Stil hintergangen und können nun Anspruch auf Schadenersatz geltend machen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 8. November 2022 festgestellt hat, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind und qualifizierte Umwelteinrichtungen klageberechtigt sind, hat das Verwaltungsgericht Schleswig inzwischen mitgeteilt, die 119 anhängigen Klagen der DUH zu Zulassungen von Fahrzeugen im Februar 2023 zu verhandeln. Das VG muss die Freigaben des KBA erneut prüfen. Für die Halter der betroffenen Pkw kann das enorme Folgen haben. Ihnen drohen:

•    Rückruf
•    Wertverlust
•    Fahrverbote
•    Stilllegung des Fahrzeugs.

 

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