Nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April 2020 deutlich gemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung grundsätzlich für unzulässig hält, wenn dadurch im realen Straßenbetrieb der Emissionsausstoß steigt, dürfte es VW zunehmend schwer fallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu überzeugen.
Daher bestehen auch bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.