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VW hat den Abgasskandal mit den Manipulationen am EA189 in die Welt gesetzt und sorgt nun wiederum mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen beim EA288 dafür, dass der Abgasskandal auch in Schwung bleibt. Der BGH hat im Abgasskandal für klare Verhältnisse gesorgt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 25. Mai 2020 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19). Dabei ging es noch um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189. Inzwischen rückt mehr und mehr der Nachfolgemotor des Typs EA 288 wegen Abgasmanipulationen in den Mittelpunkt. Das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 19. März 2020 entschieden, dass auch bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und VW deshalb zum Schadenersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19).

Der Kläger hatte den VW Golf VII mit dem Motor EA 288 im Jahr 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. Einige Monate später machte er Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug geltend. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte er das Fahrzeug nicht gekauft. Zur Untermauerung seiner Argumentation legte der dem Gericht ein internes VW-Dokument mit dem Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ vor.

Das LG Regensburg gab der Klage weitgehend statt. Aus den Unterlagen ginge hervor, dass die Abgasreinigung  bei diesem Fahrzeug im Prüfmodus anders arbeite als im realen Straßenverkehr. Die Steuerungs-Software führe dazu, dass der Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfverfahren zur Typengenehmigung, nicht aber im Realbetrieb eingehalten werde. Bei der Funktion handele es sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellte das Gericht fest.

VW habe den Kläger durch die Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadenersatz verpflichtet, urteilte das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Vermutungen, dass auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden, gab es immer wieder. Erst Ende 2019 gab es in diesem Zusammenhang eine Razzia in der VW-Zentrale.

„Der Druck auf VW erhöht sich auch durch die Aussagen der EuGH- Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie stellte Ende April klar, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen. Dadurch steigen die Aussichten, Schadenersatzansprüche gegen VW aber auch andere Autobauer durchzusetzen, weiter“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.

Von illegalen Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 wären Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betroffen.

 

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